Rechts überholen mit dem Fahrrad — erlaubt oder verboten?
Du stehst an der Ampel, rechts neben einer Schlange wartender Autos. Darfst du vorbeifahren? Die Antwort ist nicht ganz einfach — aber klar geregelt.
Grundregel: Rechts überholen ist verboten
§ 5 StVO verbietet grundsätzlich das Überholen auf der rechten Seite. Das gilt auch für Radfahrer. Aber es gibt wichtige Ausnahmen.
Wann es erlaubt ist
- Wartende oder langsam fahrende Fahrzeuge: Auf der rechten Seite darf mit „mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht" vorbeigefahren werden (§ 5 Abs. 8 StVO)
- Radfahrstreifen oder Radweg: Wenn du auf einem Radweg oder Schutzstreifen fährst, ist das Vorbeifahren an Autos kein Überholen im rechtlichen Sinne
- Stau: Bei stehendem Verkehr darfst du rechts vorbeifahren — aber langsam und aufmerksam
Wann es verboten bleibt
- Bei fließendem Verkehr mit normaler Geschwindigkeit
- An unübersichtlichen Stellen (Kreuzungen, Kurven)
- Wenn du den Gegenverkehr gefährdest
Praktische Gefahren
Auch wenn es erlaubt ist — rechts vorbeifahren ist riskant:
- Toter Winkel: LKW- und Busfahrer sehen dich rechts oft nicht
- Abbiegende Fahrzeuge: Der häufigste tödliche Unfall für Radfahrer: Rechtsabbieger übersieht geradeaus fahrenden Radfahrer
- Plötzlich öffnende Türen: Dooring-Unfälle passieren fast ausschließlich rechts
Sicherheitsregeln
- Nie rechts neben LKW oder Bussen vorbeifahren — auch nicht bei Rot
- Blickkontakt mit Autofahrern suchen
- Mindestens 1 m Abstand zu parkenden Autos (Türöffnung)
- Im Zweifel hinter dem Fahrzeug einordnen statt rechts vorbeidrücken
Fazit
Rechts vorbeifahren ist bei stehendem oder langsamem Verkehr erlaubt — aber nie sicher. Im Zweifel lieber warten. Kein Zeitgewinn ist es wert, im toten Winkel zu verschwinden.
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