Darf man auf dem Gehweg Radfahren? Regeln in Deutschland
Gehweg = Fußgängerbereich. Radfahrer haben dort grundsätzlich nichts verloren. Aber es gibt Ausnahmen — und die solltest du kennen.
Grundregel: Gehweg ist verboten
§ 2 Abs. 1 StVO: Radfahrer müssen die Fahrbahn benutzen. Gehwege sind für Fußgänger. Wer als Erwachsener auf dem Gehweg fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Ausnahme 1: Kinder
- Unter 8 Jahre: MÜSSEN auf dem Gehweg fahren
- 8–10 Jahre: DÜRFEN auf dem Gehweg fahren (oder Radweg/Fahrbahn)
- Ab 10 Jahre: Müssen auf Fahrbahn oder Radweg
- Eine Begleitperson (mindestens 16 Jahre alt) darf mit einem Kind unter 8 auf dem Gehweg fahren
Ausnahme 2: „Radfahrer frei"
Zusatzschild unter dem Gehweg-Zeichen: „Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10). Dann darfst du den Gehweg benutzen — aber:
- Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h)
- Fußgänger haben absoluten Vorrang
- Klingeln, um Fußgänger wegzuscheuchen, ist nicht erlaubt
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Gehweg befahren | 55 € |
| Mit Behinderung | 70 € |
| Mit Gefährdung | 80 € |
| Mit Sachbeschädigung | 100 € |
Sonderfall: Fußgängerzone
Grundsätzlich verboten. Ausnahme: Zusatzschild „Radfahrer frei" — dann mit Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht.
Warum die Regeln sinnvoll sind
Ein Radfahrer mit 20 km/h auf dem Gehweg ist für Fußgänger gefährlich — besonders für Kinder, ältere Menschen und Sehbehinderte. Die Geschwindigkeitsdifferenz ist zu groß für einen geteilten Raum.
Fazit
Erwachsene: Fahrbahn oder Radweg. Gehweg nur bei „Radfahrer frei" und dann Schritttempo. Kinder unter 8: Gehweg ist Pflicht. Die Regeln schützen die Schwächsten im Verkehr.
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