Pflichtausstattung am Fahrrad — was die StVZO vorschreibt
Nicht jedes Fahrrad, das du im Laden kaufst, ist verkehrssicher im Sinne der StVZO. Rennräder und Mountainbikes werden oft ohne Pflichtausstattung verkauft.
Was muss dran sein?
Bremsen
Zwei voneinander unabhängige Bremsen — eine vorne, eine hinten. Art ist egal (Felge, Scheibe, Rücktritt).
Beleuchtung
- Frontscheinwerfer: weiß, StVZO-zugelassen
- Rücklicht: rot, StVZO-zugelassen
- Seit 2017: Akkulichter erlaubt (müssen nicht fest montiert sein)
- Seit 2022: Blinker erlaubt (optional)
Reflektoren
- Vorne: weißer Reflektor
- Hinten: roter Großflächenrückstrahler (Z-Kennzeichnung)
- Pedale: je 2 gelbe Reflektoren (vorne und hinten)
- Räder: Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen/Speichensticks
Klingel
Helltönende Glocke. Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeln sind nicht zulässig.
Was NICHT vorgeschrieben ist
- Helm (empfohlen, aber keine Pflicht)
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Ständer
- Kettenschutz
Rennrad und MTB nachrüsten
Sportfahrräder werden oft ohne StVZO-Ausstattung verkauft. Für den Straßenverkehr musst du nachrüsten:
- Akku-Lichtset (ab 30 €, abnehmbar)
- Pedalreflektoren (oder Reflektorpedale)
- Speichenreflektoren
- Klingel (10 g, kaum sichtbar)
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Ohne Beleuchtung | 20 € |
| Ohne Bremsen | 15 € |
| Ohne Klingel | 15 € |
| Mit Gefährdung | 25 € |
| Mit Unfall | 35 € |
Fazit
Zwei Bremsen, Licht, Reflektoren, Klingel — das ist die gesetzliche Mindestausstattung. Kostet unter 50 € nachzurüsten und schützt dich vor Bußgeldern und Unfällen.
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