Pflichtausstattung am Fahrrad — was die StVZO vorschreibt

Nicht jedes Fahrrad, das du im Laden kaufst, ist verkehrssicher im Sinne der StVZO. Rennräder und Mountainbikes werden oft ohne Pflichtausstattung verkauft.

Was muss dran sein?

Bremsen

Zwei voneinander unabhängige Bremsen — eine vorne, eine hinten. Art ist egal (Felge, Scheibe, Rücktritt).

Beleuchtung

Reflektoren

Klingel

Helltönende Glocke. Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeln sind nicht zulässig.

Was NICHT vorgeschrieben ist

Rennrad und MTB nachrüsten

Sportfahrräder werden oft ohne StVZO-Ausstattung verkauft. Für den Straßenverkehr musst du nachrüsten:

  1. Akku-Lichtset (ab 30 €, abnehmbar)
  2. Pedalreflektoren (oder Reflektorpedale)
  3. Speichenreflektoren
  4. Klingel (10 g, kaum sichtbar)

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Ohne Beleuchtung20 €
Ohne Bremsen15 €
Ohne Klingel15 €
Mit Gefährdung25 €
Mit Unfall35 €

Fazit

Zwei Bremsen, Licht, Reflektoren, Klingel — das ist die gesetzliche Mindestausstattung. Kostet unter 50 € nachzurüsten und schützt dich vor Bußgeldern und Unfällen.

Trainiere smarter mit WattLog.pro

WattLog.pro sammelt Daten von deinem Trainer und zeigt, was wirklich mit deiner Form passiert.

WattLog.pro kostenlos testen →

← Alle Blogbeiträge