Fahrradbeleuchtung — Vorschriften und die richtige Wahl
Wer im Dunkeln ohne Licht fährt, riskiert ein Bußgeld — und sein Leben. Die Regeln sind klar, die Auswahl an guten Leuchten groß. Hier das Wichtigste.
Was die StVZO vorschreibt
- Vorne: Weißer Scheinwerfer, StVZO-zugelassen (K-Nummer)
- Hinten: Rotes Rücklicht + roter Rückstrahler (Großflächenrückstrahler Z)
- Pedale: Gelbe Rückstrahler vorne und hinten
- Speichen: Gelbe Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen/Speichensticks
- Vorne: Weißer Frontstrahler
Seit 2017 sind Akku-Leuchten erlaubt — sie müssen nicht mehr fest montiert sein. Blinker sind seit 2022 ebenfalls erlaubt.
Dynamo vs. Akku
| Nabendynamo | Akku-Leuchten | |
|---|---|---|
| Immer dabei | Ja | Nein (vergessen möglich) |
| Ladeaufwand | Keiner | Regelmäßig laden |
| Gewicht | Schwerer (Nabe) | Leichter |
| Flexibilität | Fest am Rad | Zwischen Rädern wechselbar |
| Standlicht | Ja (Kondensator) | Ja |
Pendler: Nabendynamo. Sportfahrer: Akku. Wer beides fährt: Akku-Leuchten zum Umstecken.
Wie viel Lux?
- Stadtverkehr: 30–40 Lux reichen
- Landstraße ohne Beleuchtung: 60+ Lux empfehlenswert
- Mountainbike im Wald: 100+ Lux, am besten mit Helmlampe
Sichtbarkeit > Beleuchtung
Gesehen werden ist wichtiger als selbst sehen:
- Reflektierende Kleidung oder Weste
- Blinkmodus am Rücklicht (im Stadtverkehr am Tag)
- Helle Kleidung, reflektierende Schuhbänder
Bußgelder
- Ohne Beleuchtung fahren: 20 €
- Mit Gefährdung: 25 €
- Mit Unfall: 35 €
Nicht viel Geld — aber ein Unfall im Dunkeln kann das Leben kosten.
Fazit
StVZO-zugelassene Leuchten, reflektierende Elemente und regelmäßig Akkus laden. Sichtbarkeit ist die billigste Lebensversicherung auf dem Rad.
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