Rechts überholen mit dem Fahrrad — was erlaubt die StVO?
In Deutschland gilt grundsätzlich: Überholen ist links (§5 Abs. 1 StVO). Für Radfahrer ist die Rechtslage aber differenzierter — entscheidend ist der Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren, und wo du auf der Fahrbahn fahren musst.
Grundregel: links überholen — §5 StVO
§5 Abs. 1 StVO legt fest: „Es ist links zu überholen." Das gilt für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrrädern. Das Überholen eines fahrenden Fahrzeugs auf der rechten Seite ist damit in Deutschland grundsätzlich verboten — mit klar definierten Ausnahmen.
Wann darf rechts vorbeigefahren werden?
Ist Vorbeifahren an stehenden Autos rechts erlaubt?
Ja — und das ist der entscheidende Unterschied. „Überholen" betrifft fahrende Fahrzeuge; an stehenden Fahrzeugen vorbeizufahren ist „Vorbeifahren" und nach §6 StVO zulässig, solange keine Gefährdung entsteht. Radfahrer dürfen also an einer stehenden Autokolonne oder an der Ampelschlange rechts vorbeifahren — das ist kein Verstoß.
Wann erlaubt §5 das Rechtsüberholen von fahrenden Fahrzeugen?
§5 Abs. 7 StVO erlaubt bei stockendem Kolonnenverkehr auf mehrspurigen Straßen das Rechtsüberholen mit dem Fahrrad, wenn die Kolonne auf der linken Spur langsamer fährt. Außerdem: Wer links abbiegen will und Blinker setzt, darf rechts überholt werden — das entspricht der Logik, die auch für PKW gilt.
Pflicht zum Rechtsfahren — §2 StVO
Radfahrer müssen gem. §2 Abs. 2 StVO „so weit rechts wie möglich" fahren. Das bedeutet: Du befindest dich ohnehin auf der rechten Fahrbahnseite — wenn du dabei an langsam fahrenden oder stehenden Fahrzeugen links von dir vorbeifährst, ist das kein Rechtsüberholen, sondern normales Fahren auf deinem Fahrstreifen.
Darf ich an Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren?
Nein — hier liegt eine der gefährlichsten Situationen für Radfahrer. Wenn ein LKW oder Bus rechts abbiegt, ist der Toter Winkel auf der rechten Seite besonders groß. Auch wenn du formal Vorfahrt hast: Warte hinter Abbiegern, bis die Situation geklärt ist. Die StVO schützt dich rechtlich nicht, wenn ein Fahrer dich gar nicht sehen konnte.
Sicherheitsregeln für Radfahrer im Mischverkehr
- Dooring-Abstand: mindestens 1 m Abstand zu geparkten Fahrzeugen — geöffnete Türen kommen ohne Vorwarnung.
- Toter Winkel bei LKW: rechts neben einem wartenden oder abbiegenden Laster ist eine der gefährlichsten Positionen im Stadtverkehr. Besser warten.
- Blickkontakt: besonders an Kreuzungen — Augenkontakt mit dem Fahrer herstellen, bevor du vorbeifährst.
- Handzeichen: Spurwechsel und Abbiegen immer ankündigen — dein Arm ist dein Blinker.
- Tempoanpassung: An Engstellen und unübersichtlichen Kreuzungen Geschwindigkeit reduzieren, nicht erhöhen.
Schutzstreifen und Radwege
Auf Straßen mit Schutzstreifen oder Radfahrstreifen ist die Situation einfacher: Du hast einen definierten Bereich. Dieser ändert nichts an den Grundregeln des Überholens, aber er erhöht die Sichtbarkeit und das gegenseitige Erwartungsmanagement.
Muss ich den Radweg benutzen?
Nur wenn er mit dem Zeichen 237, 240 oder 241 ausgeschildert ist (benutzungspflichtig). Nicht jeder Radweg ist Pflicht — und du darfst auf der Fahrbahn fahren, wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.
Fazit
Rechts überholen von fahrenden Fahrzeugen bleibt die Ausnahme. Rechts vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen dagegen ist alltäglich und legal — das musst du nicht zweimal überlegen. Entscheidend ist immer: Gefährdest du jemanden? Wenn nein, ist Vorbeifahren in aller Regel zulässig. Im Zweifel gilt: lieber einen Moment warten als eine unübersichtliche Situation erzwingen.
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