Darf ein Radfahrer rechts überholen? StVO-Regeln im Überblick

Radfahrer überholen im Stadtverkehr täglich Autos auf der rechten Seite — aber ist das eigentlich legal? Die StVO erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, unterscheidet dabei zwischen Überholen und Vorbeifahren, und macht den Unterschied zum Fahren auf dem Radweg. Die kurze Antwort: In den meisten Alltagssituationen ist es erlaubt, aber nicht immer.

Die Grundregel: Überholen links

§5 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass überholt wird, wer die linke Seite des Überholenden benutzt. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Wer rechts an einem fahrenden Fahrzeug vorbeifährt, überholt rechts — was grundsätzlich verboten ist.

Wann darf ein Radfahrer rechts überholen?

Ausnahme 1: Linksabbieger

§5 Abs. 7 StVO lässt Rechtsüberholen zu, wenn das vorausfahrende Fahrzeug links abbiegen will und dies signalisiert (Blinker, reduzierte Geschwindigkeit, Einordnen links). In diesem Fall darfst du rechts vorbeifahren — auch als Radfahrer.

Ausnahme 2: Kolonnenverkehr auf mehrspurigen Straßen

Auf mehrspurigen Straßen, auf denen der Verkehr in parallelen Kolonnen fährt, darf die rechte Kolonne schneller fließen als die linke. Das erlaubt Radfahrern auf dem rechten Fahrstreifen, an links fahrenden langsameren Fahrzeugen vorbeizufahren.

Vorbeifahren vs. Überholen — der entscheidende Unterschied

Das ist die praktisch wichtigste Unterscheidung für Radfahrer im Stadtverkehr: Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen ist kein Überholen. Radfahrer müssen gemäß §2 StVO möglichst weit rechts fahren. Wenn Autos im Stau stehen oder an roten Ampeln warten, fährst du als Radfahrer an ihnen rechts vorbei — das ist keine Überhol-Situation, sondern normales Benutzen deines Fahrwegs.

Besonderheiten auf Radwegen

Auf einem benutzungspflichtigen Radweg oder Radfahrstreifen gelten andere Regeln: Dort fährst du im Prinzip auf einer eigenständigen Verkehrsfläche. Innerhalb des Radwegs darfst du andere Radfahrer links überholen (§5 gilt). Ein Auto rechts zu überholen, das sich auf der Fahrbahn befindet, während du auf dem Radweg fährst, ist technisch kein Überholen im Rechtssinne — du nutzt unterschiedliche Verkehrsflächen.

Sicherheitsregeln, die immer gelten

Fazit

Rechts überholen ist als Radfahrer mit dem Fahrrad grundsätzlich verboten, aber in zwei StVO-Situationen erlaubt: Linksabbieger und Kolonnenverkehr. Das Stau-Vorbeifahren rechts dagegen ist kein Überholen und in den meisten Städten Alltag für Radfahrer — solange du den Dooring-Abstand einhältst und am LKW-Toter-Winkel an Kreuzungen vorsichtig bist. Im Zweifelsfall: kurz hinter dem Stau warten ist die sicherere Variante als drängeln zwischen Tür und Auto.

← Alle Blogbeiträge